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Betriebsanweisungen

Leistungsüberblick:

  • Wir reduzieren mit Hilfe von Betriebsanweisungen Ihr Risiko von Unfällen und Gesundheitsrisiken
  • Analyse von möglichen Unfall- und Gesundheitsrisiken nach der aktuellen Gesetzeslage
  • Dokumentation der Ergebnisse und Ausarbeitung einer Betriebsanweisung

Beschreibung des Sachverhalts:

Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Arbeitgebers mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Sie regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb und sind die Grundlage für Unterweisungen. Sie können darüber hinaus dem Umweltschutz und dem Sachschadenschutz dienen.

ERSTELLUNG DER BETRIEBSANWEISUNG

Die Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffbetriebsanweisung ist eine Pflicht des Arbeitgebers zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit.

Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind neben den in einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften geforderten Verhaltensanweisungen auch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie die speziellen Angaben des Herstellers in seinen Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter zu berücksichtigen.
Informationsmittel Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen vermitteln den Beschäftigten schriftlich das Wissen, wie sie sich im Betrieb zu verhalten haben. Sie bilden eine wichtige Grundlage der Unterweisung.

VARIANTEN DER BETRIEBSANWEISUNG

  • Tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisungen
  • Arbeitsmittelbezogenen Betriebsanweisungen
  • Organisationsanweisungen
  • Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach aktueller Gesetzgebung